Der CDU - Stadtverband Straelen zum Thema
"Gewerbegebiet Herongen-Niederdorf (NBV+UGA)"


 
 
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

mit der Zustimmung zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes und mit dem Abwägungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 35 durch den Rat der Stadt Straelen sind kürzlich wichtige Schritte zur Realisierung des zukünftigen Gewerbeansiedlungsbereiches in Herongen-Niederdorf erfolgt.

In dem ca. 105 ha umfassenden Bereich sind neben der Ansiedlung der zentralen Blumenversteigerung der Firma NBV+UGA eine Erweiterungsfläche für die Fa. Carl Kühne KG sowie weitere Gewerbeflächen (insbesondere für zur Pflanzenvermarktung affine Betriebe) vorgesehen.

Blickt man auf die bisherige Entwicklung des Vorhabens zurück, so kam insbesondere dem Thema der Verkehrserschließung des künftigen Gebietes eine wichtige Rolle im Rahmen der Planung, Abwägung und in der öffentlichen Diskussion zu. Dies liegt nahe, da neben der Chance, einen zusätzlichen Autobahnanschluss zur Anbindung des Gebietes zu erhalten (das Antragsverfahren  läuft derzeit)  im Zuge der erforderlichen Erschließungsmaßnahmen auch eine Entlastung des Heronger Ortskerns erreicht werden soll.

Die CDU Straelen möchte Ihnen im folgenden nochmals die wesentlichen Eckpunkte der geplanten Verkehrserschließung erläutern : 

Verkehrserschließung und Abwicklung des Baustellenverkehrs während der Bauphase des 1. Bauabschnittes der Fa. NBV+UGA (siehe Abbildung 1)
Das Gebiet wird während der Bauphase über die L 140 ,,Niederdorfer Straße" angebunden. Baustellenverkehre aus Richtung Süden umfahren Herongen süd-östlich über die Bundesstraße 221 und über die Kreisstraße 24 und gelangen ebenso wie aus Richtung Norden kommende Fahrzeuge über die L 2 / Riether Straße und Niederdorfer Straße auf das Gelände.
Nach Erwerb der Grundstücke zwischen Leuther Straße und Hoverstraße ist eine zusätzliche Anbindung für Verkehre aus südlicher Richtung über die Leuther Straße vorgesehen. Die Baufahrzeuge gelangen von dort aus über den Bereich des affinen Gewerbes und die zukünftige Erweiterungsfläche der Fa. Carl Kühne KG zur Baustelle der Fa. NBV+UGA.

Verkehrslenkende Maßnahmen für den Baustellenverkehr, wie z.B. wegweisende Beschilderung, werden an den überörtlichen Straßen durchgeführt. 

Abbildung 1:

Die Verkehrsführung ist blau gezeichnet.

Die blau gestrichelte Markierung stellt die zusätzliche Verkehrsführung nach dem Erwerb der Grundstücke für die Trasse der Erschließungsstraße dar.

 
Verkehrserschließung nach Inbetriebnahme des 1. Bauabschnittes der Fa. NBV+UGA in der Realisierungsstufe 1 bis 2008 (siehe Abbildung 2)

Nach Inbetriebnahme des 1. Bauabschnittes der Fa. NBV+UGA erfolgt die Anbindung des affinen Gewerbes sowie der Fa. CarI Kühne KG über die Leuther Straße. Die Anbindung der Fa. NBV+UGA wird sowohl über die Leuther Straße, als auch über die Niederdorfer Straße (L 140) erfolgen

Der Ortskern von Herongen wird für LKW-Verkehr nicht genutzt und die Verkehrssicherheit durch ergänzende verkehrsberuhigende Maßnahmen erhöht. Verkehrslenkende Maßnahmen für den Gewerbeverkehr erfolgen durch wegweisende Beschilderungen an den klassifizierten Straßen.

Die Verkehrsführung zu den Zufahrten in das Gebiet von der Leuther Straße und der Niederdorfer Straße unter Umfahrung des Ortskerns von Herongen sind in Abbildung 2 dargestellt. Der vorgesehene Autobahnanschluss wird dargestellt. Der Realisierungstermin ist derzeitig nach nicht bekannt.

Abbildung 2 :

rotbraune Markierung:
kein Nutzungsanspruch für den LKW-Verkehr

gelbe Markierung:
Beantragung verkehrsberuhigender Maßnahmen beim Landesstraßenamt

blaue dünne Markierung (links an der holländischen Grenze);
Beantragter Autobahnanschluss