Die Etatrede von Bürgermeister Johannes Giesen für den Haushalt 2005,
gehalten auf der Ratssitzung am 25. Januar 200
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(Es gilt das gesprochene Wort)

Meine Damen und Herren,

lassen Sie mich beginnen mit einem Zitat von Abraham Lincoln.

”Ihr werdet die Schwachen nicht stärken, indem ihr die Starken schwächt. Der Staat wird bestimmt keine Wohlfahrt schaffen, wenn er mehr ausgibt als er einnimmt. Ihr werdet kein Interesse an den öffentlichen Angelegenheiten und keine Begeisterung wecken, wenn ihr dem Einzelnen seine Initiative und seine Freiheit nehmt. Ihr könnt den Menschen nicht dauerhaft helfen, wenn ihr das für sie erledigt, was sie selber für sich tun sollten und können.”

Soweit ein Zitat von Abraham Lincoln, Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika in den Jahren 1861 bis1865. Der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika hat damit bereits vor etwa 140 Jahren den sehr komplexen Inhalt der Haushaltsberatungen kurz und prägnant beschrieben.

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Rat hat sich neu konstituiert und berät in den nächsten Wochen den ersten Haushalt in seiner neuen Wahlperiode. Eine große Zahl von Ratsmitgliedern ist erstmals in dieses Gremium gewählt worden und wird sich zum ersten Mal mit den städtischen Finanzen verantwortlich beschäftigen. Gestatten Sie mir von daher zunächst eine kurze aber wichtige Aussage zu diesem Thema:

”Die GO NW fordert, dass der Haushalt in Einnahmen und Ausgaben in jedem Jahr ausgeglichen sein muss; das heißt, es darf nur das ausgegeben werden, was an Einnahmen zur Verfügung steht.”

Hiermit, meine Damen und Herren, möchte ich die Theorie schon beenden und zur Realität kommen.

Die finanzielle Lage der Kommunen in NRW ist dramatisch. Schon 182 der 427 Städte, Gemeinden und Kreise (dass  sind 42,6 %) können ihre Haushalte trotz rigider Sparpolitik nicht mehr ausgleichen. 72 Städte und Gemeinden (16,9%) hiervon arbeiten mit dem sogenannten Nothaushaltsrecht, weil ihren Haushaltssicherungskonzepten die Genehmigungen verweigert wurden. Die Kommunen stehen finanziell mit dem Rücken an der Wand.

Handlungs- und Aktionsspielräume sind in vielen Städten und Gemeinden kaum noch gegeben. Es muss noch konsequenter geprüft werden, was man sich noch leisten kann und will – beziehungsweise wo man mehr leisten muss, damit man sich mehr leisten kann!”

Diese Äußerung des Bundesministers für Finanzen Hans Eichel kann ich nur unterstreichen. Allerdings gebe es ein merkwürdiges Phänomen, so die Fortsetzung des Zitats, ”alle seien fürs Sparen im Allgemeinen, aber sehr wohl für Freigebigkeit im Besonderen. Hiermit müsse Schluss gemacht werden.

Starke – aber durchaus richtige Worte wie ich meine – wenn man sich selbst daran hält.

Die Ende des Jahres 2003 vorläufig zu den Akten gelegte Gemeindefinanzreform hat das ursprünglich angestrebte Ziel verfehlt. Die erwartete Entlastung der Kommunen wurde nicht erreicht. Einzig und allein konnte die Reduzierung der Gewerbesteuerumlage um 32 % Punkte durchgesetzt werden. Allerdings haben die Kommunen hiermit lediglich wieder etwas zurückbekommen, was ihnen zuvor ungerechtfertigt genommen wurde.

Die allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben sich bis jetzt nicht spürbar verbessert. Die Arbeitslosigkeit ist nach wie vor viel zu hoch. Jeder Arbeitsloser ist einer zu viel.

Wir alle haben gehofft, das im Laufe des Jahres 2004 die Konjunktur anspringen und die Reformmaßnahmen erste Wirkungen zeigen. Diese Hoffnungen haben sich leider nur bedingt erfüllt. Viele Reformen sind angestoßen, einige durch den Widerstand der Öffentlichkeit erheblich korrigiert worden. Neue Baustellen wurden aufgemacht z.B. die Bürgerversicherung oder die sogenannte Kopfpauschale im Gesundheitswesen. Die Folge ist, dass viele Bürgerinnen und Bürger zu Recht verunsichert sind. Wo man hinhört: Abbau von Arbeitsplätzen, Schließung von Betrieben, Insolvenzen. Das Geld sitzt bei den Menschen nicht mehr so locker in der Tasche wie vor einigen Jahren.

Dieses Gesamtbild ist allerdings nicht  1:1 auf Straelen übertragbar.

Unsere Haushaltssituation läßt es zu, weiter in unsere Gemeinschaft zu investieren. Während andere gezwungen sind, freiwillige Leistungen zu kürzen oder gar einzustellen, können wir diese erhalten und in einigen Fällen sogar noch ausweiten.

Dies ist deswegen möglich, weil wir in Straelen im Jahre 2004 Jahr einen hohen Betrag bei der Gewerbesteuervorauszahlung aber auch aus Festsetzungen für Vorjahre in Empfang nehmen konnten. Die Entwicklung der Steuereinnahmen im Jahre 2004 spricht für sich. Die Zahlen erfreuen uns alle. Gleichzeitig verdeutlichen die letzten Entwicklungen bei der Gewerbesteuer aber einmal mehr ihre ”Unkalkulierbarkeit”. 

Diese Mehreinnahmen bleiben jedoch nicht ganz  im Stadtsäckel. Neben der Gewerbesteuerumlage und dem Solidarbeitrag ist auch die Kreisumlage an diesen Einnahmen beteiligt. Da die Kreisumlage aber erst zeitversetzt an diesen Einnahmen beteiligt wird, ist es wichtig, einen großen Teil der Mehreinnahmen auf die hohe Kante –also in die Rücklage- zu legen. Gleichzeitig können sich aus Gewerbesteuerfestsetzungen ebenfalls noch Änderungen ergeben. Dies ist bereits jetzt bekannt. Ich werde darauf bei meinen Ausführungen zur Gewerbesteuer zurück kommen.

So hat Kämmerer August Straeten für das Jahr 2004 ausgerechnet, dass von 1.000 Euro eingenommener Gewerbesteuer lediglich 116 Euro oder anders ausgedrückt 11,6 % bei der Stadt verbleiben. Im Jahr davor belief sich dieser Betrag sogar nur auf 12,81 Euro also 1,28 %.

Hier zeigt sich ganz deutlich, wie andere von unseren Einnahmen partizipieren –  gleichzeitig ist aber auch die enorme Fremdbeeinflussung unseres Haushalts erkennbar.

Der Ihnen heute vorgelegte Entwurf des Haushalts für das Jahr 2005 ist ausgeglichen in Einnahme und Ausgabe. Die Eckwerte des Haushalts geben uns allen Anlass mit unserer Situation in Straelen äußerst zufrieden zu sein.

Wir alle unternehmen seit Jahren gemeinsam große Anstrengungen, die Wirtschaftskraft in unserer Stadt zu stärken. Es reicht schon lange nicht mehr aus, Gewerbeflächen bereit zu stellen und dann nur auf neue Firmen zu warten.

Die Steuerpolitik entscheidet wesentlich die ”Standortfrage”.

Bei der Höhe des Gewerbesteuerhebesatzes handelt es sich um einen der wichtigsten Standortfaktoren neben den Miet- und Bodenpreisen, den Lohnkosten, der Verkehrsanbindung sowie der übrigen Infrastruktur, wie z.B. die Ausweisung von Wohnbauflächen.

Ein niedriger Gewerbesteuerhebesatz ist und bleibt die beste Wirtschaftsförderungsmaßnahme für unsere Stadt.

Seit 1988 wurde die Gewerbesteuer und seit 1995 die Grundsteuer nicht mehr erhöht und konnte - im Vergleich zu vielen anderen Kommunen in NRW - konstant ”niedrig” gehalten werden.

Meine Damen und Herren,

nach § 75 Abs. 1 S. 2 GO NW hat die Gemeinde bei der Planung und Ausführung ihrer Haushaltswirtschaft den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung zu tragen. In diesem Zusammenhang ist auch das Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft –kurz: Stabilitätsgesetz- von Relevanz.

Nach § 16 des Stabilitätsgesetzes haben die Gemeinden bei ihrer Haushaltswirtschaft den Zielen dieses Gesetztes Rechnung zu tragen. Danach haben Bund und Länder, respektive auch Gemeinden, bei ihren wirtschafts- und finanzpolitischen Maßnahmen die Erfordernisse des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zu beachten.

Das bedeutet, dass die Maßnahmen so zu treffen sind, dass sie im Rahmen der marktwirtschaftlichen Ordnung gleichzeitig zur Stabilität des Preisniveaus, zu einem hohen Beschäftigungsstand, zu außenwirtschaftlichen Gleichgewicht sowie zu einen stetigem und angemessenem Wirtschaftswachstum beitragen.

Man spricht in diesem Zusammenhang vom sogenannten magischen Viereck, d.h. alle vier Ziele sollen möglichst gleichzeitig erreicht werden. Dies erscheint unter Zugrundelegung praktischer Erfahrungen nahezu unmöglich.

Seit dem Erlass des Gesetzes im Jahre 1967 sind – und damit sage ich nichts Neues - zwischenzeitlich weitere Staatsziele hinzugetreten, so dass man nicht mehr vom magischen Viereck, sondern vom magischen Vieleck spricht. In diesem Zusammenhang ist der Umweltschutz als fünftes Ziel einzubeziehen.

Der allgemeine Haushaltsgrundsatz der Beachtung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts verlangt von den Gemeinden ein konjunkturgerechtes, d.h. antizyklisches Verhalten:

Aufsteigende Konjunktur verlangt von den Gemeinden, sich bei eigenen Investitionen zurück zu halten, die Auftragserteilung zu reduzieren und das Ausgabevolumen insgesamt zu verringern.

Aufsteigende Konjunktur erhöht u.U. die Gewerbesteuereinnahmen. Absteigende Konjunktur (Rezession) verlangt von den öffentlichen Haushalten, die eigenen Investitionen zu fördern und zu forcieren, die Auftragserteilung zu erhöhen und das Ausgabevolumen zu erhöhen.

Absteigende Konjunktur bedeutet u.U. eine Verringerung der Gewerbesteuereinnahmen.

Diese Ziele sind jedoch insbesondere für kleinere Gemeinden so hoch gesteckt, dass man sie mit dem Verlangen, ihre Haushaltswirtschaft jederzeit nach den Forderungen dieses magischen Vielecks auszurichten, überforderte. Diese Aussage trifft für die Mehrheit der Kommunen zu aber aufgrund der enorm starken Steuerkraft nicht für die Stadt Straelen.

Mit dem Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren des Rates, übergebenen Haushaltsentwurf für das Jahr 2005 geht eine lange Ära der kameralistischen Buchführung zu Ende.

Unsere bisherige Haushaltssystematik kennt nicht die Begriffe Bilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung. Wir werden es nach heutigem Kenntnisstand schaffen, Ihnen ab dem Haushaltsjahr 2006 den Haushalt nach der Gliederung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) vorzulegen. Bis es soweit ist, steht uns jedoch noch ein sehr arbeitsreiches Jahr für eine entsprechende Vorbereitung bevor.

Es handelt sich also heute um den letzten kameralen Haushalt den ich Ihnen vorlege und damit in die politische Beratung einbringe. In Verbindung mit der Umstellung der kameralen auf die kaufmännische Buchführung werden in einem erheblichen Umfang vorbereitende Arbeiten für die erstmalige Bewertung des gesamten städtischen Vermögens und die Erstellung der Eröffnungsbilanz sowie die Umstellung der vorhandenen Software erforderlich werden.

Auch ist in diesem Zusammenhang ein nicht unterschätzender erheblicher Schulungsbedarf bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung erkennbar. Ebenfalls werden auch die Mitglieder des Rates und insbesondere des Rechnungsprüfungsausschusses auf diese neue Finanzbuchhaltung, durch die der künftige Haushaltsplan eine völlig neue Gliederung und Aussagekraft erhält, vorbereitet werden müssen.

Meine Damen und Herren,

ich komme nun zu den Eckdaten des Haushaltsplanentwurfs. Das umfangreiche Zahlenwerk des Haushalts finden Sie - wie immer - in einer Zusammenfassung im Vorbericht ausführlich dargestellt.

Begleitet wurde die Haushaltsplanung durch das Finanzierungsrisiko aus Hartz IV. Es bleibt mit großer Spannung abzuwarten, was von den versprochenen Einsparungen tatsächlich zur Entlastung der Kommunalfinanzen übrig bleibt. Eine in Einnahme und Ausgabe ausgeglichene Veranschlagung wurde vorgenommen. Hier bleibt zu hoffen, dass die Realität uns kein anderes Ergebnis bringen wird.

Die Planungsphase für den Haushalt 2005 war bis zuletzt äußerst schwierig. Das zeigte sich nicht zuletzt auch in der erfolgten Verschiebung der Haushaltseinbringung auf den heutigen Tag. So fehlte und fehlt – nach wie vor - eine Aussage des Kreises Kleve hinsichtlich der Kreisumlage. Insoweit können bei der höchsten Ausgabeposition unseres Haushalts keine verlässlichen sondern nur geschätzte Werte angesetzt werden. Aber auch neue Erkenntnisse im Bereich der Gewerbesteuer ließen eine Haushaltseinbringung zum ursprünglich geplanten Termin nicht zu.

Ich möchte mich – wie in den Jahren zuvor - auf die Darstellung der Kernpunkte beschränken und Ihnen nun einen Einblick in den Entwurf geben.

Das Gesamtvolumen der Einnahmen und Ausgaben beträgt 50.916.741 € und ist um rund 13,3 % höher als im Jahr 2004. Auf den Verwaltungshaushalt entfallen rund 35 Mio. Euro und auf den Vermögenshaushalt rd. 16 Mio. Euro. Eine Kreditaufnahme ist im Jahre 2005 nicht vorgesehen.

Verpflichtungsermächtigungen wurden in Höhe von 895.000 Euro ausgewiesen. Es handelt sich dabei zum einen um die 2. Rate des an den SV Straelen für die Erweiterung des Umkleidegebäudes an der Römerstraße bewilligten Zuschusses. Zum anderen wurden die Baukosten für die Erstellung des Radweges entlang der L 2 von Brüxken bis zur B 58 eingeplant. Stichwort hier: „Vorfinanzierung“!!! Die Beratung und Beschlussfassung hierzu werden in den politischen Gremien zeitgleich mit den Etatberatungen erfolgen.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wurde –wie im letzten Jahr- auf 2 Mio. Euro festgesetzt.

Zur Einnahmeseite des Verwaltungshaushalts:

Die Realsteuern bilden mit 14.171.000 Euro die wichtigsten Einnahmepositionen. Gegenüber dem laufenden Jahr müssen wir jedoch einen Rückgang von etwa 8,5 Mio. Euro feststellen, der ausschließlich bei der Gewerbesteuer anfällt. Wie ist es zu diesem Rückgang gekommen?

Ende des Jahres 2003 hatte ein Unternehmen seinen Sitz in Straelen angemeldet und wurde zur Gewerbesteuervorauszahlung veranlagt. Bei der geleisteten Zahlung handelte es sich um einen hohen einstelligen Millionenbetrag.  Die Firma hat aus betriebsinternen Gründen ihren Sitz in Straelen jedoch  wieder abgemeldet, so dass die geleisteten Vorauszahlungen zu erstatten sind. Die Gründe sind der Verwaltung bekannt. Ich gehe davon aus, dass die Firma nicht ganz für Straelen verloren geht; sondern mit anderen Firmenkonstellationen sich neu anmeldet.

Diese Erstattung führt jedoch nicht zu einem Liquiditätsproblem, da unser Kämmerer den seinerzeit gezahlten Betrag als Jahresüberschuß aus 2004 in die Rücklage eingestellt hat. Und das war gut so! Denn nur so können wir die im Jahre 2005 fällig werdende Erstattung zurückzahlen, ohne dass es zu Turbolenzen in unserem Haushalt kommt.

Der Anteil der Realsteuern an den Gesamteinnahmen des Verwaltungshaushalts ist dennoch hoch. Er beträgt annähernd 41 %. Je Einwohner bedeutet dies rd. 920 Euro.

Zur Information möchte ich Ihnen hier beispielhaft die Summen einiger Kommunen aus dem Kreis Kleve aus dem laufenden Jahr nennen: Kranenburg 159,97 €, Rheurdt 183,32 €, Kerken 206,89 €, Wachtendonk 215,63 €, Issum 242,35 €, Goch 307,22 €, Kleve 439,38 €, Emmerich 505,21 €.

 

 

Ich glaube, der Zahlenvergleich spricht für sich und bedarf keiner besonderen  Kommentierung. Die Ausnahmesituation unserer Stadt wird mehr als deutlich. Natürlich an dieser Stelle der Hinweis, dass ein Vergleich der absoluten Zahlen ein anderes Ergebnis aufzeigen würde. Aber auch dabei belegt Straelen einen Spitzenplatz im Kreisgebiet.

Bezüglich der Steuerhebesätze können wir auch im Jahre 2005 unserem Ziel gerecht werden, den Bürgerinnen und Bürgern sowie der Wirtschaft ein verlässlicher Partner zu sein!

 Die Hebesätze bei den Realsteuern sollen nach dem Verwaltungsentwurf unverändert wie folgt gesetzt werden: Grundsteuer A 160 v.H., Grundsteuer B 250 v.H., Gewerbesteuer 310 v.H.

Beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer kann gegenüber dem Jahr 2004 ein Rückgang von 158.000 Euro, somit 4.025.000 Euro erwartet werden. Dies macht pro Einwohner einen Betrag von rd. 261 Euro aus.

Beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer erwarten wir einen Betrag von 1.020.000 Euro. Hier bleibt der Betrag stabil.

Zu den Gebührenhaushalten darf ich auf die Beratungen im Rahmen der Ratsitzung vom 21. Dezember 2004 verweisen. Hier waren lediglich im Bereich Friedhofs- und Abfallbeseitigungskosten Erhöhungen vorzunehmen.

Zur Ausgabenseite des Verwaltungshaushaltes

Personalkosten

Mit 6,2 Mio. Euro bilden die Personalkosten auch im Haushaltsjahr 2005 wieder einen Schwerpunkt der Ausgaben des Verwaltungshaushalts. Sie liegen mit rund 418.000 Euro um rd. 7,2 % höher gegenüber dem Vorjahresansatz. Dies ist zum einen durch die Einplanung einer linearen Erhöhung von 1 %, zum anderen durch Bewährungsaufstiege, Altersstufensteigerungen sowie durch Neueinstellungen im Zusammenhang mit der Aufgabenwahrnehmung aus Hartz IV begründet.

Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand

Diese Aufgabengruppe liegt mit 7,8 Mio. Euro rd. 850.000 Euro, demnach 12,3 % über dem Vorjahrsansatz. Hier werden in erster Linie die laufenden Kosten des Betriebs und der Unterhaltung von Gebäuden und Fahrzeugen veranschlagt. Die Steigerung ist insbesondere darin begründet, daß wir bei den Schulgebäuden verstärkt Unterhaltungen durchführen und Forderungen des Brandschutzes konsequent umsetzen. Unsere finanzielle Situation ermöglicht es uns, die erforderlichen Mittel im Jahre 2005 ein zu planen. Gleichzeitig ist es dann möglich, Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung bei der Einführung des NKF auf ein Minimum zu begrenzen.

Umlagen / Steuerbeteiligungen

Der mit Abstand größte Block der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes bilden nach wie vor die von der Stadt Straelen abzuführenden Umlagen und Steuerbeteiligungen. Auf deren Höhe haben wir keinen unmittelbaren Einfluss. Diese Umlagen machen über 55 % der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes aus!!!. Insgesamt etwas mehr als 19,4 Mio. Euro wird die Stadt Straelen im Jahre 2005 an Kreis, Land und Bund zahlen.

Die Gewerbesteuerumlage, die sich nach dem Gewerbesteuermessbetrag bemisst, beträgt knapp 1,8 Mio. Euro. Die Finanzierungsbeteiligung ”Fonds Deutsche Einheit”, die ebenfalls nach dem Gewerbesteuermessbetrag  berechnet wird, wurde mit 1,55 Mio. Euro eingestellt.

Die höchste Ausgabe fließt mit 16.100.000 Euro als Kreisumlage nach Kleve. Diese Ausgabeposition alleine macht etwas über 46 % der Ausgaben des Verwaltungshaushalts aus. Pro Einwohner handelt es sich hierbei um rd. 1.050 Euro.

Anmerken möchte ich hier, dass bisher keine Prognosen, geschweige denn verbindliche Aussagen, des Kreises hinsichtlich der Umlage vorliegen. Originalaussage vom 11. Januar 2005 aus der Kreiskämmerei: „Wir haben diesbezüglich absolutes Redeverbot“.

Auf Grund dieser Aussage können wir gemeinsam gespannt sein, was uns da noch „blüht“. Der eingestellte Ansatz wurde unter Berücksichtigung bekannter Faktoren  von der Kämmerei geschätzt.

Änderungen sind also im Laufe der Beratungen noch möglich. Zwischenzeitlich liegt jedoch eine Einladung aus dem Kreishaus zu einem Gespräch am 10. Februar 2005 vor, wo der Kreis die Eckdaten des Haushaltes bekannt geben wird.

Zuführungen zum Verwaltungshaushalt

Nach dem Ihnen vorliegenden Entwurf beläuft sich die Zuführung vom Vermögens- an den Verwaltungshaushalt auf 7.367.453 Euro. Das ist eine Ausnahmesituation!!!

Diese läßt sich aber mit der bereits erwähnten Gewerbesteuerrückzahlung begründen, die aus einer Rücklagenentnahme finanziert wird.

Zur Einnahmeseite des Vermögenshaushalts

Die Gesamteinnahmen des Vermögenshaushalts belaufen sich auf 16.094.276 Euro. Hierzu möchte ich nochmals feststellen, dass nach dem vorliegenden Haushaltsentwurf eine Kreditaufnahme nicht vorgesehen ist.

Die wesentlichen Einnahmen setzen sich wie folgt zusammen: Einnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken und eines Wohngebäudes rd. 3.150.000 Euro, Beiträge rd. 400.000 Euro, Zuweisungen rd. 1.520.000 Euro, Zuführungen vom Verwaltungshaushalt     rd. 10.500 Euro (Pensionsrückstellung), Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage rd.10.950.000 Euro.

Zur Ausgabenseite des Vermögenshaushalts

Zunächst fällt die Zuführung an den Verwaltungshaushalt in Höhe von knapp 7,4 Mio. €, die einen Teilbetrag von knapp 0,5 Mio. € aus Mitteln der Schul- und Sportpauschale enthält, ins Gewicht. Darüber hinaus sind für den Vermögenserwerb nahezu 6 Mio. Euro vorgesehen. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus Beteiligungen (Wasserstraelen) mit 4,6 Mio. Euro, Erwerb von Grundstücken mit 425.000 Euro sowie dem Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens (Fahrzeuge, Arbeitsgeräte, Einrichtungs- und Unterrichtsgegenstände) mit 613.000 Euro.

Ein Betrag von über 2 Mio. Euro ist für verschiedene Baumaßnahmen –beispielhaft möchte ich das Baugebiet „Streutgens Kamp“ sowie eine Baumaßnahme in Paesmühle (Stahlhaus) nennen- eingeplant.

Für die Tilgung der Kredite wurden 694.500 Euro veranschlagt. Zuweisungen und Zuschüsse machen einen Betrag von 258.000 Euro aus.

An dieser Stelle noch folgender Hinweis: „Die Verwaltung soll noch bürgerfreundlicher werden“.

Mit dem Bürgerservice, dessen Bauarbeiten Ende März 2005 abgeschlossen werden können, wird es eine neue Qualität in der Betreuung der Rathauskunden geben. Viele Angelegenheiten werden dann an einem Ort und aus einer Hand angeboten. Im Haushaltsentwurf für das kommende Jahr sind die noch erforderlichen Restbaukosten eingestellt worden. Soweit meine Ausführungen zum Kernhaushalt.

Meine Damen und Herren,

ein paar Aussagen zu den Wirtschaftsplänen unserer Betriebe:

Zunächst zum Versorgungs- und Verkehrsbetrieb

Für den Betrieb in dieser Form legen wir Ihnen zum ersten Mal einen Wirtschaftsplan vor. Er gliedert sich in die Sparten Wasserversorgung, Verkehrsbetrieb und Energieversorgung.

Zu den Umsatzerlösen und den Aufwendungen für den Bereich der Wasserversorgung möchte ich an dieser Stelle nicht weiter im Detail eingehen, da hier bereits eine eingehende Diskussion im Zusammenhang mit den Beratungen zur Festsetzung des Wasserpreises erfolgt ist.

Zum Wasserpreis möchte ich aber dennoch eine Anmerkung machen: Auch nach der kontroversen Diskussion halte ich unseren Vorschlag und ihre mehrheitliche Entscheidung, den Wasserpreis um 10 Cent/cbm zu erhöhen, nach wie vor für richtig.  Dadurch ist sichergestellt, dass wir den steuerlichen Mindestgewinn erwirtschaften und es damit auch möglich sein wird, wie in den vergangenen Jahren, eine Konzessionsabgabe an die Stadt zu zahlen.

Diese wiederum kommt letztendlich allen Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt zugute.

Mit dem Wasserpreis von 1,20 €/cbm liegen wir zudem wieder auf dem Preisniveau des Jahres 1997. Im Vergleich mit den unmittelbaren Nachbarkommunen haben wir den niedrigsten Wasserpreis.

Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen monatlichen Grundgebühr, des Wasserpreises pro cbm und eines durchschnittlichen Wasserverbrauches für einen 4-Personenhaushalt mit 144 cbm (Bundesdurchschnitt) ergibt sich folgende Belastung pro cbm Frischwasser in den einzelnen Kommunen: Straelen 1,52 €/cbm, Kevelaer 1,63 €/cbm, Wachtendonk 1,75 €/cbm, Geldern 2,00 €/cbm, Kerken2,29 €/cbm.

Zu den Umsatzerlösen und zu den Aufwendungen für den Verkehrsbetrieb wäre nur anzumerken, dass es sich hier im Wesentlichen um die Kosten für den bisherigen Schulbusverkehr (heute Stadtlinienbus) und des Anrufsammeltaxis und den daraus resultierenden Erlösen handelt.

Bei der Sparte „Energieversorgung“ handelt es sich um den Bau und den Betrieb eines Blockheizkraftwerkes. Im Erfolgsplan wurde für diese Sparte der Betrag eingesetzt, der seinerzeit bei der Entscheidungsfindung für den Bau des Blockheizkraftwerkes in einer Wirtschaftlichkeitsberechnung zugrunde gelegt wurde. Der Wirtschaftsplan weist für diese Sparte einen Gewinn von etwa 11.000 € aus.

Im investiven Bereich, also im Vermögensplan, für diesen Betrieb sind folgende Maßnahmen herauszustellen: Zum Einen der Bau des Blockheizkraftwerkes mit einem Investitionsvolumen von rd. 500.000 € und zum Anderen die Umrüstung der Aufbereitungsanlage im Wasserwerk mit rd. 136.000 €.

Die Notwendigkeit zur Umrüstung der Aufbereitungsanlage will ich kurz begründen. Wir geben dem aufzubereitenden Wasser zur Verbesserung der Filtrationsleistung einen nach der Trinkwasserverordnung zugelassenen Aufbereitungsstoff als Flockungsmittel zu. Der zugesetzte Aufbereitungsstoff dient ausschließlich der Verbesserung des Aufbereitungseffektes und soll bestimmungsgemäß nicht im Wasser verbleiben. Nach der vom Umweltbundesamt veröffentlichten Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren gem. § 11 der Trinkwasserverordnung müssen diese Stoffe nach abgeschlossener Aufbereitung vollständig aus dem Wasser für den menschlichen Gebrauch entfernt werden. Diese Anforderung gilt nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik als erfüllt, wenn die Stoffe aus dem Wasser beseitigt werden, dass sie nur bis auf technisch unvermeidbare Reste im Wasser für den menschlichen Gebrauch enthalten sind. Im Rahmen einer jährlich stattfindenden Überprüfung des Wasserwerkes durch das Gesundheitsamt ist festgestellt worden, dass diese Vorgabe für den Parameter Aluminium nicht eingehalten wird. Es ist deutlich herauszustellen, dass der festgestellte Wert für Aluminium weit unter dem Grenzwert der Trinkwasserverordnung liegt. Aber, im Rohwasser ist kein Aluminium und somit darf auch in dem aufbereiteten Wasser kein Aluminium sein.

Zum Abwasserbetrieb

Der Wirtschaftsplan unseres Abwasserbetriebes ist bei den Umsatzerlösen dadurch gekennzeichnet, dass wir keine Gebührenanhebungen vorgenommen haben. Beim Schmutz- und Niederschlagswasser war dies aber auch nur möglich, weil der Gebührenausgleichsrücklage ein Betrag von rd. 172.000 € entnommen werden kann.

Die Steigerung bei den Kosten im Bereich der Schmutzwasserkanalisation ist in den erhöhten Kosten für die Klärschlammbeseitigung auf der Kläranlage in Straelen-Herongen und in dem erhöhten Aufwand für die Abschreibung als auch der Verzinsung des Anlagekapitals begründet. Ohne die Rücklagenentnahme hätte der Gebührensatz bei der Niederschlagswasserkanalisation um 12 Cent/qm befestigte Fläche erhöht werden müssen (also von 85 auf 97 Cent/qm befestigte Fläche).

Für dieses Jahr sind folgende größere Maßnahmen geplant: die punktuelle Erneuerung bzw. Sanierung von Teilbereichen im vorhandenen Kanalnetz mit 125.000 €. Für den Neubau der Kanalisation im Neubaugebiet Streutgens Kamp steht ein erster Teilbetrag von 250.000 € zur Verfügung (Gesamtkosten: 500.000 €). Für den Bau der Muldenrigolenversickerungsanlage im Bereich Kraiendahl werden 100.000 € benötigt. Für die Erweiterung des Kanals im Bereich Hornweg wurden noch einmal 80.000 € bereitgestellt.

Zur Aqua Fit GmbH

Hier darf ich zunächst feststellen, dass die Arbeiten bisher im Zeitplan liegen, wobei wir allerdings nicht verkennen dürfen, dass wir drei Monate später mit der Baumaßnahme begonnen haben als ursprünglich geplant. Zurzeit werden die Bauarbeiten ausgeführt, die nach der ursprünglichen Terminplanung bereits vor dem Winter fertiggestellt worden wären. Wir sind also vom Winter abhängig. Ein genauer Termin für die Fertigstellung des Objektes läßt sich daher auch erst im Frühjahr festlegen.

Anzumerken wäre auch, dass die bisherigen Ausschreibungen und Auftragsvergaben im Rahmen des Budgets liegen. Bei der Ansatzermittlung der einzelnen Positionen des Erfolgsplanes haben wir das Zahlenmaterial berücksichtigt, welches im Rahmen der Planung des Projektes bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zugrunde gelegt wurde.

Bei den Finanzierungsmitteln im Bereich des Vermögensplanes wurde die Zahlung aus dem städtischen Haushalt mit 4,6 Mio. (Zuführung zur Kapitalrücklage mit 3,3 Mio. € und Stammkapitalerhöhung mit 1,3 Mio. €) berücksichtigt. Entgegen der bisherigen Beschlußfassung im Rat, im Jahre 2005 für die Stammkapitalerhöhung einen Betrag von 1,7 Mio. € bereitzustellen, wurden nur 1,3 Mio. € eingestellt. Der Restbetrag von 400.000 € soll im Jahre 2006 zur Auszahlung gelangen.  Beim Finanzbedarf wurden die restlichen Investitionskosten für die Errichtung des Bades mit rd. 3,3 Mio. € und die Bildung einer Rückstellung mit rd. 1,2 Mio. € ausgewiesen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zusammenfassend möchte ich zum Abschluß meiner Ausführungen darauf hinweisen, in den nächsten Jahren drohen Risiken für unseren städt. Haushalt. Hierbei meine ich beileibe nicht solche Risiken, die durch unser eigenes Tun oder Unterlassen verursacht werden, sondern die Risiken, die durch das Handeln oder Unterlassen von Bund, Land und Kreis auf uns zukommen!!! Im Prinzip sind alle Städte und Gemeinden betroffen.

Erlauben Sie mir, meine Damen und Herren, einige Worte zu einem ganz persönlichen Anliegen für das Jahr 2005.

Hier liegt es mir ganz besonders am Herzen, unsere Stadt ”familienfreundlicher” zu gestalten.

Die Zukunftsfähigkeit einer Kommune hängt wesentlich davon ab, wie familienfreundlich sie ist. Dies werden wir alle mit Blick auf eine sich verändernde Bevölkerungsstruktur zunehmend erkennen.

Das Thema Familie ist daher stärker in den Mittelpunkt unseres Handelns zu rücken. Die Familie soll in der Gesellschaft stärker in das Bewusstsein gelangen. Gerade junge Familien wollen wir hier in Straelen halten. Einer der sogenannten weichen Standortfaktoren ist auch ein ausreichendes Angebot an bezahlbarem Wohnraum bzw. bezahlbaren Grundstücken für den Hausbau. Ferner gehört dazu auch, die Betreuung der Kinder sicher zu stellen, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern. Ein großes Thema wird hierbei auch der Bereich der schulischen Ganztagsbetreuung sein.

Ich möchte alle familienpolitisch relevanten Akteure zusammenbringen und in die strategische Planung einbinden, mit dem Ziel, die Familien in unserer Stadt zu stärken und die gesamtstädtischen Rahmenbedingungen zu verbessern.

Ich werde auf die Gesamtthematik demnächst zurück kommen und entsprechende Vorschläge in Kürze unterbreiten. Ich bitte Sie bei den Haushaltsberatungen, nicht den Blick für das Wesentliche zu verlieren, immer das Ganze im Auge zu behalten, sich nicht in Detailfragen zu verlieren, sondern Schwerpunkte zu setzen und bei allen Änderungs- oder Neuanträgen stets einen adäquaten Deckungsvorschlag zu unterbreiten.

Der vorgelegte Haushalt ist eine realistische Bestandsaufnahme, der die finanziellen Möglichkeiten unserer Stadt aufzeigt. Er enthält keine Spekulationen sondern stellt unseren finanziellen Handlungsspielraum für das kommende Jahr dar. Wohlwissend, dass ich in dieser Haushaltsrede wiederum nicht alle kommunalpolitischen Themen abhandeln konnte, glaube ich, wesentliche Themen angesprochen und perspektivisch unterlegt zu haben.

Erlauben Sie mir aber hier noch den Hinweis, dass sich die Stadt Straelen an der Flutopferhilfe in Südostasien beteiligen wird. Angesichts der verheerenden Zerstörung durch die Flutwelle in den Küstenbereichen in Süd- und Südostasien ist die internationale Gemeinschaft gefordert, Hilfe in allen Lebensbereichen zu leisten. Neben der Bewältigung der großen Aufgabe kurzfristiger Katastrophenhilfe treten immer mehr Überlegungen der mittel- und langfristigen Aufbau- und Entwicklungszusammenarbeit in den Vordergrund. Der Städte- und Gemeindebund ist in Gespräche mit dem Bundeskanzleramt wie auch in die Gespräche mit der Landesregierung einbezogen worden. Über das Ergebnis werde ich Sie auf dem Laufenden halten.

Ich wünsche uns gemeinsam in dieser neuen Zusammensetzung gute und erfolgreiche Beratungen in den Fraktionen, den Ausschüssen und im Rat.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit ganz herzlich.

Johannes Giesen

Bürgermeister der Stadt Straelen