Die
Etatrede von Bürgermeister Johannes Giesen für den Haushalt 2005,
gehalten auf
der Ratssitzung am 25. Januar 2005
(Es gilt das gesprochene Wort)
Meine Damen und Herren,
lassen Sie mich beginnen mit einem Zitat von Abraham Lincoln.
”Ihr werdet die Schwachen nicht stärken, indem ihr die
Starken schwächt. Der Staat wird bestimmt keine Wohlfahrt
schaffen, wenn er mehr ausgibt als er einnimmt. Ihr werdet kein
Interesse an den öffentlichen Angelegenheiten und keine
Begeisterung wecken, wenn ihr dem Einzelnen seine Initiative und
seine Freiheit nehmt. Ihr könnt den Menschen nicht dauerhaft
helfen, wenn ihr das für sie erledigt, was sie selber für sich
tun sollten und können.”
Soweit
ein Zitat von Abraham Lincoln, Präsident der Vereinigten Staaten
von Amerika in den Jahren 1861 bis1865. Der Präsident der
Vereinigten Staaten von Amerika hat damit bereits vor etwa 140
Jahren den sehr komplexen Inhalt der Haushaltsberatungen kurz und
prägnant beschrieben.
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Rat hat sich neu konstituiert und berät in den nächsten
Wochen den ersten Haushalt in seiner neuen Wahlperiode. Eine große
Zahl von Ratsmitgliedern ist erstmals in dieses Gremium gewählt
worden und wird sich zum ersten Mal mit den städtischen Finanzen
verantwortlich beschäftigen. Gestatten Sie mir von daher zunächst
eine kurze aber wichtige Aussage zu diesem Thema:
”Die GO NW fordert, dass der Haushalt in Einnahmen und
Ausgaben in jedem Jahr ausgeglichen sein muss; das heißt, es darf
nur das ausgegeben werden, was an Einnahmen zur Verfügung
steht.”
Hiermit, meine Damen und Herren, möchte ich die Theorie
schon beenden und zur Realität kommen.
Die finanzielle Lage der Kommunen in NRW ist dramatisch.
Schon 182 der 427 Städte, Gemeinden und Kreise (dass sind 42,6 %) können ihre Haushalte trotz rigider Sparpolitik
nicht mehr ausgleichen. 72 Städte und Gemeinden (16,9%) hiervon
arbeiten mit dem sogenannten Nothaushaltsrecht, weil ihren
Haushaltssicherungskonzepten die Genehmigungen verweigert wurden.
Die Kommunen stehen finanziell mit dem Rücken an der Wand.
”Handlungs- und
Aktionsspielräume sind in vielen Städten und Gemeinden kaum noch
gegeben. Es muss noch konsequenter geprüft werden, was man sich
noch leisten kann und will – beziehungsweise wo man mehr leisten
muss, damit man sich mehr leisten kann!”
Diese Äußerung des Bundesministers für Finanzen Hans
Eichel kann ich nur unterstreichen. Allerdings gebe es ein merkwürdiges
Phänomen, so die Fortsetzung des Zitats, ”alle
seien fürs Sparen im Allgemeinen, aber sehr wohl für
Freigebigkeit im Besonderen. Hiermit
müsse Schluss gemacht werden.”
Starke – aber durchaus richtige Worte wie ich meine –
wenn man sich selbst daran hält.
Die Ende des Jahres 2003 vorläufig zu den Akten gelegte
Gemeindefinanzreform hat das ursprünglich angestrebte Ziel
verfehlt. Die erwartete Entlastung der Kommunen wurde nicht
erreicht. Einzig und allein konnte die Reduzierung der
Gewerbesteuerumlage um 32 % Punkte durchgesetzt werden. Allerdings
haben die Kommunen hiermit lediglich wieder etwas zurückbekommen,
was ihnen zuvor ungerechtfertigt genommen wurde.
Die allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben sich
bis jetzt nicht spürbar verbessert. Die Arbeitslosigkeit ist nach
wie vor viel zu hoch. Jeder Arbeitsloser ist einer zu viel.
Wir alle haben gehofft, das im Laufe des Jahres 2004 die
Konjunktur anspringen und die Reformmaßnahmen erste Wirkungen
zeigen. Diese Hoffnungen haben sich leider nur bedingt erfüllt.
Viele Reformen sind angestoßen, einige durch den Widerstand der
Öffentlichkeit erheblich korrigiert worden. Neue Baustellen
wurden aufgemacht z.B. die Bürgerversicherung oder die sogenannte
Kopfpauschale im Gesundheitswesen. Die Folge ist, dass viele Bürgerinnen
und Bürger zu Recht verunsichert sind. Wo man hinhört: Abbau von
Arbeitsplätzen, Schließung von Betrieben, Insolvenzen. Das Geld
sitzt bei den Menschen nicht mehr so locker in der Tasche wie vor
einigen Jahren.
Dieses Gesamtbild ist allerdings nicht
1:1 auf Straelen übertragbar.
Unsere Haushaltssituation läßt es zu, weiter in unsere
Gemeinschaft zu investieren. Während andere gezwungen sind,
freiwillige Leistungen zu kürzen oder gar einzustellen, können
wir diese erhalten und in einigen Fällen sogar noch ausweiten.
Dies ist deswegen möglich, weil wir in Straelen im Jahre
2004 Jahr einen hohen Betrag bei der Gewerbesteuervorauszahlung
aber auch aus Festsetzungen für Vorjahre in Empfang nehmen
konnten. Die Entwicklung der Steuereinnahmen im Jahre 2004 spricht
für sich. Die Zahlen erfreuen uns alle. Gleichzeitig
verdeutlichen die letzten Entwicklungen bei der Gewerbesteuer aber
einmal mehr ihre ”Unkalkulierbarkeit”.
Diese Mehreinnahmen bleiben jedoch nicht ganz
im Stadtsäckel. Neben der Gewerbesteuerumlage und dem
Solidarbeitrag ist auch die Kreisumlage an diesen Einnahmen
beteiligt. Da die Kreisumlage aber erst zeitversetzt an diesen
Einnahmen beteiligt wird, ist es wichtig, einen großen Teil der
Mehreinnahmen auf die hohe Kante –also in die Rücklage- zu
legen. Gleichzeitig können sich aus Gewerbesteuerfestsetzungen
ebenfalls noch Änderungen ergeben. Dies ist bereits jetzt
bekannt. Ich werde darauf bei meinen Ausführungen zur
Gewerbesteuer zurück kommen.
So hat Kämmerer August Straeten für das Jahr 2004
ausgerechnet, dass von 1.000 Euro eingenommener Gewerbesteuer
lediglich 116 Euro oder anders ausgedrückt 11,6 % bei der Stadt
verbleiben. Im Jahr davor belief sich dieser Betrag sogar nur auf
12,81 Euro also 1,28 %.
Hier zeigt sich ganz deutlich, wie andere von unseren
Einnahmen partizipieren – gleichzeitig
ist aber auch die enorme Fremdbeeinflussung unseres Haushalts
erkennbar.
Der Ihnen heute vorgelegte Entwurf des Haushalts für das
Jahr 2005 ist ausgeglichen in Einnahme und Ausgabe. Die Eckwerte
des Haushalts geben uns allen Anlass mit unserer Situation in
Straelen äußerst zufrieden zu sein.
Wir alle unternehmen seit Jahren gemeinsam große
Anstrengungen, die Wirtschaftskraft in unserer Stadt zu stärken.
Es reicht schon lange nicht mehr aus, Gewerbeflächen bereit zu
stellen und dann nur auf neue Firmen zu warten.
Die Steuerpolitik entscheidet wesentlich die
”Standortfrage”.
Bei der Höhe des Gewerbesteuerhebesatzes handelt es sich um
einen der wichtigsten Standortfaktoren neben den Miet- und
Bodenpreisen, den Lohnkosten, der Verkehrsanbindung sowie der übrigen
Infrastruktur, wie z.B. die Ausweisung von Wohnbauflächen.
Ein niedriger Gewerbesteuerhebesatz ist und bleibt die beste
Wirtschaftsförderungsmaßnahme für unsere Stadt.
Seit 1988 wurde die Gewerbesteuer und seit 1995 die
Grundsteuer nicht mehr erhöht und konnte - im Vergleich zu vielen
anderen Kommunen in NRW - konstant ”niedrig” gehalten werden.
Meine Damen und Herren,
nach § 75 Abs. 1 S. 2 GO NW hat die Gemeinde bei der Planung
und Ausführung ihrer Haushaltswirtschaft den Erfordernissen des
gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung zu tragen. In
diesem Zusammenhang ist auch das Gesetz zur Förderung der
Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft –kurz: Stabilitätsgesetz-
von Relevanz.
Nach § 16 des Stabilitätsgesetzes haben die Gemeinden bei
ihrer Haushaltswirtschaft den Zielen dieses Gesetztes Rechnung zu
tragen. Danach haben Bund und Länder, respektive auch Gemeinden,
bei ihren wirtschafts- und finanzpolitischen Maßnahmen die
Erfordernisse des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zu
beachten.
Das bedeutet, dass die Maßnahmen so zu treffen sind, dass
sie im Rahmen der marktwirtschaftlichen Ordnung gleichzeitig zur
Stabilität des Preisniveaus, zu einem hohen Beschäftigungsstand,
zu außenwirtschaftlichen Gleichgewicht sowie zu einen stetigem
und angemessenem Wirtschaftswachstum beitragen.
Man spricht in diesem Zusammenhang vom sogenannten magischen
Viereck, d.h. alle vier Ziele sollen möglichst gleichzeitig
erreicht werden. Dies erscheint unter Zugrundelegung praktischer
Erfahrungen nahezu unmöglich.
Seit dem Erlass des Gesetzes im Jahre 1967 sind – und damit
sage ich nichts Neues - zwischenzeitlich weitere Staatsziele
hinzugetreten, so dass man nicht mehr vom magischen Viereck,
sondern vom magischen Vieleck spricht. In diesem Zusammenhang ist
der Umweltschutz als fünftes Ziel einzubeziehen.
Der allgemeine Haushaltsgrundsatz der Beachtung des
gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts verlangt von den Gemeinden
ein konjunkturgerechtes, d.h. antizyklisches Verhalten:
Aufsteigende Konjunktur verlangt von den Gemeinden, sich bei
eigenen Investitionen zurück zu halten, die Auftragserteilung zu
reduzieren und das Ausgabevolumen insgesamt zu verringern.
Aufsteigende Konjunktur erhöht u.U. die
Gewerbesteuereinnahmen. Absteigende Konjunktur (Rezession)
verlangt von den öffentlichen Haushalten, die eigenen
Investitionen zu fördern und zu forcieren, die Auftragserteilung
zu erhöhen und das Ausgabevolumen zu erhöhen.
Absteigende Konjunktur bedeutet u.U. eine Verringerung der
Gewerbesteuereinnahmen.
Diese Ziele sind jedoch insbesondere für kleinere Gemeinden
so hoch gesteckt, dass man sie mit dem Verlangen, ihre
Haushaltswirtschaft jederzeit nach den Forderungen dieses
magischen Vielecks auszurichten, überforderte. Diese Aussage
trifft für die Mehrheit der Kommunen zu aber aufgrund der enorm
starken Steuerkraft nicht für die Stadt Straelen.
Mit dem Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren des
Rates, übergebenen Haushaltsentwurf für das Jahr 2005 geht eine
lange Ära der kameralistischen Buchführung zu Ende.
Unsere bisherige Haushaltssystematik kennt nicht die Begriffe
Bilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung. Wir werden es nach heutigem
Kenntnisstand schaffen, Ihnen ab dem Haushaltsjahr 2006 den
Haushalt nach der Gliederung des Neuen Kommunalen
Finanzmanagements (NKF) vorzulegen. Bis es soweit ist, steht uns
jedoch noch ein sehr arbeitsreiches Jahr für eine entsprechende
Vorbereitung bevor.
Es handelt sich also heute um den letzten kameralen Haushalt
den ich Ihnen vorlege und damit in die politische Beratung
einbringe. In Verbindung mit der Umstellung der kameralen auf die
kaufmännische Buchführung werden in einem erheblichen Umfang
vorbereitende Arbeiten für die erstmalige Bewertung des gesamten
städtischen Vermögens und die Erstellung der Eröffnungsbilanz
sowie die Umstellung der vorhandenen Software erforderlich werden.
Auch ist in diesem Zusammenhang ein nicht unterschätzender
erheblicher Schulungsbedarf bei den Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern der Verwaltung erkennbar. Ebenfalls werden auch die
Mitglieder des Rates und insbesondere des Rechnungsprüfungsausschusses
auf diese neue Finanzbuchhaltung, durch die der künftige
Haushaltsplan eine völlig neue Gliederung und Aussagekraft erhält,
vorbereitet werden müssen.
Meine Damen und Herren,
ich komme nun zu den Eckdaten des Haushaltsplanentwurfs. Das
umfangreiche Zahlenwerk des Haushalts finden Sie - wie immer - in
einer Zusammenfassung im Vorbericht ausführlich dargestellt.
Begleitet wurde die Haushaltsplanung durch das
Finanzierungsrisiko aus Hartz IV. Es bleibt mit großer Spannung
abzuwarten, was von den versprochenen Einsparungen tatsächlich
zur Entlastung der Kommunalfinanzen übrig bleibt. Eine in
Einnahme und Ausgabe ausgeglichene Veranschlagung wurde
vorgenommen. Hier bleibt zu hoffen, dass die Realität uns kein
anderes Ergebnis bringen wird.
Die Planungsphase für den Haushalt 2005 war bis zuletzt äußerst
schwierig. Das zeigte sich nicht zuletzt auch in der erfolgten
Verschiebung der Haushaltseinbringung auf den heutigen Tag. So
fehlte und fehlt – nach wie vor - eine Aussage des Kreises Kleve
hinsichtlich der Kreisumlage. Insoweit können bei der höchsten
Ausgabeposition unseres Haushalts keine verlässlichen sondern nur
geschätzte Werte angesetzt werden. Aber auch neue Erkenntnisse im
Bereich der Gewerbesteuer ließen eine Haushaltseinbringung zum
ursprünglich geplanten Termin nicht zu.
Ich möchte mich – wie in den Jahren zuvor - auf die
Darstellung der Kernpunkte beschränken und Ihnen nun einen
Einblick in den Entwurf geben.
Das Gesamtvolumen der Einnahmen und Ausgaben beträgt
50.916.741 € und ist um rund 13,3 % höher als im Jahr 2004. Auf
den Verwaltungshaushalt entfallen rund 35 Mio. Euro und auf den
Vermögenshaushalt rd. 16 Mio. Euro. Eine Kreditaufnahme ist im
Jahre 2005 nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen wurden in Höhe von 895.000
Euro ausgewiesen. Es handelt sich dabei zum einen um die 2. Rate
des an den SV Straelen für die Erweiterung des Umkleidegebäudes
an der Römerstraße bewilligten Zuschusses. Zum anderen wurden
die Baukosten für die Erstellung des Radweges entlang der L 2 von
Brüxken bis zur B 58 eingeplant. Stichwort hier:
„Vorfinanzierung“!!! Die Beratung und Beschlussfassung hierzu
werden in den politischen Gremien zeitgleich mit den
Etatberatungen erfolgen.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wurde –wie im letzten
Jahr- auf 2 Mio. Euro festgesetzt.
Zur Einnahmeseite des Verwaltungshaushalts:
Die Realsteuern
bilden mit 14.171.000 Euro die wichtigsten Einnahmepositionen.
Gegenüber dem laufenden Jahr müssen wir jedoch einen Rückgang
von etwa 8,5 Mio. Euro feststellen, der ausschließlich bei
der Gewerbesteuer anfällt. Wie ist es zu diesem Rückgang
gekommen?
Ende des Jahres 2003 hatte ein Unternehmen seinen Sitz in
Straelen angemeldet und wurde zur Gewerbesteuervorauszahlung
veranlagt. Bei der geleisteten Zahlung handelte es sich um einen
hohen einstelligen Millionenbetrag.
Die Firma hat aus betriebsinternen Gründen ihren Sitz in
Straelen jedoch wieder
abgemeldet, so dass die geleisteten Vorauszahlungen zu erstatten
sind. Die Gründe sind der Verwaltung bekannt. Ich gehe davon aus,
dass die Firma nicht ganz für Straelen verloren geht; sondern mit
anderen Firmenkonstellationen sich neu anmeldet.
Diese Erstattung führt jedoch nicht zu einem Liquiditätsproblem,
da unser Kämmerer den seinerzeit gezahlten Betrag als Jahresüberschuß
aus 2004 in die Rücklage eingestellt hat. Und das war gut so!
Denn nur so können wir die im Jahre 2005 fällig werdende
Erstattung zurückzahlen, ohne dass es zu Turbolenzen in unserem
Haushalt kommt.
Der Anteil der Realsteuern an den Gesamteinnahmen des
Verwaltungshaushalts ist dennoch hoch. Er beträgt annähernd 41
%. Je Einwohner bedeutet dies rd. 920
Euro.
Zur Information möchte ich Ihnen hier beispielhaft die
Summen einiger Kommunen aus dem Kreis Kleve aus dem laufenden Jahr
nennen: Kranenburg 159,97 €, Rheurdt 183,32 €, Kerken 206,89
€, Wachtendonk 215,63 €, Issum 242,35 €, Goch 307,22 €,
Kleve 439,38 €, Emmerich 505,21 €.
Ich
glaube, der Zahlenvergleich spricht für sich und bedarf keiner
besonderen Kommentierung.
Die Ausnahmesituation unserer Stadt wird mehr als deutlich. Natürlich
an dieser Stelle der Hinweis, dass ein Vergleich der absoluten
Zahlen ein anderes Ergebnis aufzeigen würde. Aber auch dabei
belegt Straelen einen Spitzenplatz im Kreisgebiet.
Bezüglich der Steuerhebesätze können wir auch im Jahre
2005 unserem Ziel gerecht werden, den Bürgerinnen und Bürgern
sowie der Wirtschaft ein verlässlicher Partner zu sein!
Die Hebesätze bei den Realsteuern sollen nach dem
Verwaltungsentwurf unverändert wie folgt gesetzt werden:
Grundsteuer A 160 v.H., Grundsteuer B 250 v.H., Gewerbesteuer 310
v.H.
Beim Gemeindeanteil an
der Einkommensteuer kann gegenüber dem Jahr 2004 ein Rückgang
von 158.000 Euro, somit 4.025.000 Euro erwartet werden. Dies macht
pro Einwohner einen Betrag von rd. 261 Euro aus.
Beim Gemeindeanteil an
der Umsatzsteuer erwarten wir einen Betrag von 1.020.000 Euro.
Hier bleibt der Betrag stabil.
Zu den Gebührenhaushalten
darf ich auf die Beratungen im Rahmen der Ratsitzung vom 21.
Dezember 2004 verweisen. Hier waren lediglich im Bereich
Friedhofs- und Abfallbeseitigungskosten Erhöhungen vorzunehmen.
Zur
Ausgabenseite des Verwaltungshaushaltes
Personalkosten
Mit 6,2 Mio. Euro
bilden die Personalkosten auch im Haushaltsjahr 2005 wieder einen
Schwerpunkt der Ausgaben des Verwaltungshaushalts. Sie liegen mit
rund 418.000 Euro um rd. 7,2 %
höher gegenüber dem Vorjahresansatz. Dies ist zum einen durch
die Einplanung einer linearen Erhöhung von 1 %, zum anderen durch
Bewährungsaufstiege, Altersstufensteigerungen sowie durch
Neueinstellungen im Zusammenhang mit der Aufgabenwahrnehmung aus
Hartz IV begründet.
Sächlicher Verwaltungs-
und Betriebsaufwand
Diese Aufgabengruppe liegt mit 7,8 Mio. Euro rd. 850.000 Euro, demnach 12,3 % über dem
Vorjahrsansatz. Hier werden in erster Linie die laufenden Kosten
des Betriebs und der Unterhaltung von Gebäuden und Fahrzeugen
veranschlagt. Die Steigerung ist insbesondere darin begründet, daß
wir bei den Schulgebäuden verstärkt Unterhaltungen durchführen
und Forderungen des Brandschutzes konsequent umsetzen. Unsere
finanzielle Situation ermöglicht es uns, die erforderlichen
Mittel im Jahre 2005 ein zu planen. Gleichzeitig ist es dann möglich,
Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung bei der Einführung
des NKF auf ein Minimum zu begrenzen.
Umlagen /
Steuerbeteiligungen
Der mit Abstand größte Block der Ausgaben des
Verwaltungshaushaltes bilden nach wie vor die von der Stadt
Straelen abzuführenden Umlagen und Steuerbeteiligungen. Auf deren
Höhe haben wir keinen unmittelbaren Einfluss. Diese Umlagen
machen über 55 % der
Ausgaben des Verwaltungshaushaltes aus!!!. Insgesamt etwas mehr
als 19,4 Mio. Euro wird die Stadt Straelen im Jahre 2005 an Kreis,
Land und Bund zahlen.
Die Gewerbesteuerumlage,
die sich nach dem Gewerbesteuermessbetrag bemisst, beträgt knapp
1,8 Mio. Euro. Die Finanzierungsbeteiligung ”Fonds
Deutsche Einheit”, die ebenfalls nach dem
Gewerbesteuermessbetrag berechnet
wird, wurde mit 1,55 Mio. Euro eingestellt.
Die höchste Ausgabe fließt mit 16.100.000 Euro als Kreisumlage
nach Kleve. Diese Ausgabeposition alleine macht etwas über
46 % der Ausgaben des Verwaltungshaushalts aus. Pro
Einwohner handelt es sich hierbei um
rd. 1.050 Euro.
Anmerken möchte ich hier, dass bisher keine Prognosen,
geschweige denn verbindliche Aussagen, des Kreises hinsichtlich
der Umlage vorliegen. Originalaussage vom 11. Januar 2005 aus der
Kreiskämmerei: „Wir
haben diesbezüglich absolutes Redeverbot“.
Auf Grund dieser Aussage können wir gemeinsam gespannt sein,
was uns da noch „blüht“. Der eingestellte Ansatz wurde unter
Berücksichtigung bekannter Faktoren
von der Kämmerei geschätzt.
Änderungen sind also im Laufe der Beratungen noch möglich.
Zwischenzeitlich liegt jedoch eine Einladung aus dem Kreishaus zu
einem Gespräch am 10. Februar 2005 vor, wo der Kreis die Eckdaten
des Haushaltes bekannt geben wird.
Zuführungen
zum Verwaltungshaushalt
Nach dem Ihnen vorliegenden Entwurf beläuft sich die Zuführung
vom Vermögens- an den Verwaltungshaushalt auf 7.367.453 Euro. Das ist eine Ausnahmesituation!!!
Diese läßt sich aber mit der bereits erwähnten
Gewerbesteuerrückzahlung begründen, die aus einer Rücklagenentnahme
finanziert wird.
Zur Einnahmeseite des Vermögenshaushalts
Die
Gesamteinnahmen des Vermögenshaushalts belaufen sich auf
16.094.276 Euro. Hierzu möchte ich nochmals feststellen, dass
nach dem vorliegenden Haushaltsentwurf eine Kreditaufnahme nicht
vorgesehen ist.
Die
wesentlichen Einnahmen setzen sich wie folgt zusammen: Einnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken und eines Wohngebäudes
rd. 3.150.000 Euro, Beiträge rd. 400.000 Euro, Zuweisungen rd.
1.520.000 Euro, Zuführungen vom Verwaltungshaushalt
rd. 10.500 Euro (Pensionsrückstellung), Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage rd.10.950.000 Euro.
Zur Ausgabenseite des Vermögenshaushalts
An
dieser Stelle noch folgender Hinweis: „Die Verwaltung soll noch
bürgerfreundlicher werden“.
Mit
dem Bürgerservice, dessen Bauarbeiten Ende März 2005
abgeschlossen werden können, wird es eine neue Qualität in der
Betreuung der Rathauskunden geben. Viele Angelegenheiten werden
dann an einem Ort und aus einer Hand angeboten. Im
Haushaltsentwurf für das kommende Jahr sind die noch
erforderlichen Restbaukosten eingestellt worden. Soweit meine Ausführungen
zum Kernhaushalt.
Meine
Damen und Herren,
ein
paar Aussagen zu den Wirtschaftsplänen unserer Betriebe:
Zunächst
zum Versorgungs- und Verkehrsbetrieb
Für
den Betrieb in dieser Form legen wir Ihnen zum ersten Mal einen
Wirtschaftsplan vor. Er gliedert sich in die Sparten
Wasserversorgung, Verkehrsbetrieb und Energieversorgung.
Zu
den Umsatzerlösen und den Aufwendungen für den Bereich der
Wasserversorgung möchte ich an dieser Stelle nicht weiter im
Detail eingehen, da hier bereits eine eingehende Diskussion im
Zusammenhang mit den Beratungen zur Festsetzung des Wasserpreises
erfolgt ist.
Zum
Wasserpreis möchte ich aber dennoch eine Anmerkung machen: Auch
nach der kontroversen Diskussion halte ich unseren Vorschlag und
ihre mehrheitliche Entscheidung, den Wasserpreis
um 10 Cent/cbm zu erhöhen, nach wie vor für richtig. Dadurch
ist sichergestellt, dass wir den steuerlichen
Mindestgewinn erwirtschaften
und es damit auch möglich
sein wird, wie in den vergangenen Jahren, eine
Konzessionsabgabe an die Stadt zu zahlen.
Diese
wiederum kommt letztendlich allen Bürgerinnen und Bürgern
unserer Stadt zugute.
Mit
dem Wasserpreis von 1,20
€/cbm liegen wir zudem wieder auf dem Preisniveau des Jahres
1997. Im Vergleich mit den unmittelbaren Nachbarkommunen haben wir den niedrigsten
Wasserpreis.
Unter
Berücksichtigung der unterschiedlichen monatlichen Grundgebühr,
des Wasserpreises pro cbm und eines durchschnittlichen
Wasserverbrauches für einen 4-Personenhaushalt mit 144 cbm
(Bundesdurchschnitt) ergibt sich folgende Belastung pro cbm
Frischwasser in den einzelnen Kommunen: Straelen 1,52 €/cbm,
Kevelaer 1,63 €/cbm, Wachtendonk 1,75 €/cbm, Geldern 2,00
€/cbm, Kerken2,29 €/cbm.
Zu den Umsatzerlösen und zu den Aufwendungen für den
Verkehrsbetrieb wäre nur anzumerken, dass es sich hier im
Wesentlichen um die Kosten für den bisherigen Schulbusverkehr
(heute Stadtlinienbus) und des Anrufsammeltaxis und den daraus
resultierenden Erlösen handelt.
Bei der Sparte „Energieversorgung“
handelt es sich um den Bau und den Betrieb eines
Blockheizkraftwerkes. Im Erfolgsplan wurde für diese Sparte der
Betrag eingesetzt, der seinerzeit bei der Entscheidungsfindung für
den Bau des Blockheizkraftwerkes in einer
Wirtschaftlichkeitsberechnung zugrunde gelegt wurde. Der
Wirtschaftsplan weist für diese Sparte einen Gewinn von etwa
11.000 € aus.
Im investiven Bereich, also im Vermögensplan, für diesen Betrieb sind folgende Maßnahmen
herauszustellen: Zum Einen der Bau
des Blockheizkraftwerkes mit einem Investitionsvolumen von rd.
500.000 € und zum Anderen die Umrüstung
der Aufbereitungsanlage im Wasserwerk mit rd. 136.000 €.
Die Notwendigkeit zur Umrüstung der Aufbereitungsanlage will
ich kurz begründen. Wir geben dem aufzubereitenden Wasser zur
Verbesserung der Filtrationsleistung einen nach der
Trinkwasserverordnung zugelassenen Aufbereitungsstoff als
Flockungsmittel zu. Der zugesetzte Aufbereitungsstoff dient
ausschließlich der Verbesserung des Aufbereitungseffektes und
soll bestimmungsgemäß nicht im Wasser verbleiben. Nach
der vom Umweltbundesamt veröffentlichten Liste der
Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren gem. § 11 der
Trinkwasserverordnung müssen diese Stoffe nach abgeschlossener
Aufbereitung vollständig aus dem Wasser für den menschlichen
Gebrauch entfernt werden. Diese Anforderung gilt nach den
allgemein anerkannten Regeln der Technik als erfüllt, wenn die
Stoffe aus dem Wasser beseitigt werden, dass sie nur bis auf
technisch unvermeidbare Reste im Wasser für den menschlichen
Gebrauch enthalten sind. Im Rahmen einer jährlich stattfindenden
Überprüfung des Wasserwerkes durch das Gesundheitsamt ist
festgestellt worden, dass diese Vorgabe für den Parameter
Aluminium nicht eingehalten wird. Es ist deutlich herauszustellen,
dass der festgestellte Wert für Aluminium weit unter dem
Grenzwert der Trinkwasserverordnung liegt. Aber, im Rohwasser ist
kein Aluminium und somit darf auch in dem aufbereiteten Wasser
kein Aluminium sein.
Zum Abwasserbetrieb
Der Wirtschaftsplan unseres Abwasserbetriebes ist bei den
Umsatzerlösen dadurch gekennzeichnet, dass wir keine Gebührenanhebungen vorgenommen haben. Beim Schmutz- und
Niederschlagswasser war dies aber auch nur
möglich, weil der Gebührenausgleichsrücklage
ein Betrag von rd. 172.000
€ entnommen werden kann.
Die Steigerung bei den Kosten im Bereich der
Schmutzwasserkanalisation ist in den erhöhten Kosten für die Klärschlammbeseitigung
auf der Kläranlage in Straelen-Herongen und in dem erhöhten
Aufwand für die Abschreibung als auch der Verzinsung des
Anlagekapitals begründet. Ohne die Rücklagenentnahme hätte der
Gebührensatz bei der Niederschlagswasserkanalisation um 12
Cent/qm befestigte Fläche erhöht werden müssen (also von 85 auf
97 Cent/qm befestigte Fläche).
Für dieses Jahr sind folgende
größere Maßnahmen geplant: die punktuelle Erneuerung bzw. Sanierung von Teilbereichen im vorhandenen Kanalnetz
mit 125.000 €. Für
den Neubau der Kanalisation
im Neubaugebiet Streutgens Kamp steht ein erster Teilbetrag von
250.000 € zur Verfügung (Gesamtkosten: 500.000 €). Für
den Bau der
Muldenrigolenversickerungsanlage im Bereich Kraiendahl werden 100.000
€ benötigt. Für die Erweiterung
des Kanals im Bereich Hornweg wurden noch einmal 80.000
€ bereitgestellt.
Zur Aqua Fit GmbH
Hier darf ich zunächst feststellen, dass die Arbeiten bisher
im Zeitplan liegen, wobei wir allerdings nicht verkennen dürfen,
dass wir drei Monate später mit der Baumaßnahme begonnen haben
als ursprünglich geplant. Zurzeit werden die Bauarbeiten ausgeführt,
die nach der ursprünglichen Terminplanung bereits vor dem Winter
fertiggestellt worden wären. Wir sind also vom Winter abhängig.
Ein genauer Termin für die Fertigstellung des Objektes läßt
sich daher auch erst im Frühjahr festlegen.
Anzumerken wäre auch, dass die bisherigen Ausschreibungen
und Auftragsvergaben im Rahmen des Budgets liegen. Bei der
Ansatzermittlung der einzelnen Positionen des Erfolgsplanes haben
wir das Zahlenmaterial berücksichtigt, welches im Rahmen der
Planung des Projektes bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
zugrunde gelegt wurde.
Bei den Finanzierungsmitteln im Bereich des Vermögensplanes
wurde die Zahlung aus dem städtischen Haushalt mit 4,6 Mio. € (Zuführung
zur Kapitalrücklage mit 3,3 Mio. € und Stammkapitalerhöhung
mit 1,3 Mio. €) berücksichtigt. Entgegen der bisherigen Beschlußfassung
im Rat, im Jahre 2005 für die Stammkapitalerhöhung einen Betrag
von 1,7 Mio. € bereitzustellen, wurden nur 1,3 Mio. €
eingestellt. Der Restbetrag
von 400.000 € soll im Jahre 2006 zur Auszahlung gelangen.
Beim Finanzbedarf wurden die restlichen
Investitionskosten für die Errichtung des Bades mit rd. 3,3 Mio.
€ und die Bildung einer Rückstellung mit rd. 1,2 Mio. €
ausgewiesen.
Meine sehr geehrten Damen
und Herren, zusammenfassend möchte ich zum Abschluß meiner Ausführungen
darauf hinweisen, in den nächsten Jahren drohen Risiken für
unseren städt. Haushalt. Hierbei meine ich beileibe nicht solche
Risiken, die durch unser eigenes Tun oder Unterlassen verursacht
werden, sondern die Risiken, die durch das Handeln oder
Unterlassen von Bund, Land und Kreis auf uns zukommen!!! Im
Prinzip sind alle Städte und Gemeinden betroffen.
Erlauben
Sie mir, meine Damen und Herren, einige Worte zu einem ganz persönlichen
Anliegen für das Jahr 2005.
Hier
liegt es mir ganz besonders am Herzen, unsere Stadt ”familienfreundlicher” zu gestalten.
Die
Zukunftsfähigkeit einer
Kommune hängt wesentlich davon ab, wie familienfreundlich sie
ist. Dies werden wir alle mit Blick auf eine sich verändernde Bevölkerungsstruktur
zunehmend erkennen.
Das
Thema Familie ist daher
stärker in den Mittelpunkt
unseres Handelns zu
rücken. Die Familie soll in der Gesellschaft stärker in das Bewusstsein gelangen. Gerade junge Familien wollen
wir hier in Straelen halten. Einer der sogenannten weichen
Standortfaktoren ist auch ein ausreichendes
Angebot an bezahlbarem Wohnraum bzw. bezahlbaren Grundstücken für
den Hausbau. Ferner gehört dazu auch, die Betreuung
der Kinder sicher zu stellen, um die Vereinbarkeit
von Familie und Beruf zu erleichtern. Ein großes Thema wird
hierbei auch der Bereich der schulischen
Ganztagsbetreuung sein.
Ich
möchte alle familienpolitisch
relevanten Akteure zusammenbringen und in die strategische
Planung einbinden, mit dem Ziel, die Familien in unserer Stadt zu
stärken und die gesamtstädtischen Rahmenbedingungen zu
verbessern.
Ich
werde auf die Gesamtthematik demnächst zurück kommen und
entsprechende Vorschläge in Kürze unterbreiten. Ich bitte Sie
bei den Haushaltsberatungen, nicht den Blick für das Wesentliche
zu verlieren, immer das Ganze im Auge zu behalten, sich nicht in
Detailfragen zu verlieren, sondern Schwerpunkte zu setzen und bei
allen Änderungs- oder Neuanträgen stets einen adäquaten
Deckungsvorschlag zu unterbreiten.
Der
vorgelegte Haushalt ist eine realistische Bestandsaufnahme, der
die finanziellen Möglichkeiten unserer Stadt aufzeigt. Er enthält
keine Spekulationen sondern stellt unseren finanziellen
Handlungsspielraum für das kommende Jahr dar. Wohlwissend, dass
ich in dieser Haushaltsrede wiederum nicht alle
kommunalpolitischen Themen abhandeln konnte, glaube ich,
wesentliche Themen angesprochen und perspektivisch unterlegt zu
haben.
Erlauben
Sie mir aber hier noch den Hinweis, dass sich die Stadt Straelen
an der Flutopferhilfe
in Südostasien beteiligen
wird. Angesichts der verheerenden Zerstörung durch die Flutwelle
in den Küstenbereichen in Süd- und Südostasien ist die
internationale Gemeinschaft gefordert, Hilfe in allen Lebensbereichen zu leisten. Neben der Bewältigung
der großen Aufgabe kurzfristiger Katastrophenhilfe treten immer
mehr Überlegungen der mittel- und langfristigen Aufbau- und
Entwicklungszusammenarbeit in den Vordergrund. Der Städte- und
Gemeindebund ist in Gespräche mit dem Bundeskanzleramt wie auch
in die Gespräche mit der Landesregierung einbezogen worden. Über
das Ergebnis werde ich Sie auf dem Laufenden halten.
Ich
wünsche uns gemeinsam in dieser neuen Zusammensetzung gute und
erfolgreiche Beratungen in den Fraktionen, den Ausschüssen und im
Rat.
Ich
danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit ganz herzlich.
Johannes
Giesen
Bürgermeister
der Stadt Straelen
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